Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie


Rechtlich immer auf der sicheren Seite mit der RuhrMaklerei

Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.

Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die "Verbrauchsklasse" der Immobilie und über deren Energieeffizienz.

Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit dem 01.11.2020 ist das GEG in Kraft und Energieausweise werden seither danach ausgestellt. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.

Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen.
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Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:

  • Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.
  • Ist Ihr Gebäude nach 1977 gebaut worden oder energetisch kernsaniert, dann dürfen Sie den Verbrauchsausweis erstellen lassen, der kostengünstiger und einfacher zu erstellen ist.
  • Wenn Sie uns beauftragen, lassen wir den Ausweis erstellen und übernehmen die Kosten.

  • Der Bedarfsausweis erfordert eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.
  • Ist Ihr Gebäude vor 1977 gebaut und nicht energetisch kernsaniert, ist der Bedarfsausweis zu erstellen.
  • Auch hier kümmern wir uns um alles und übernehmen die Kosten, sofern Sie uns für Ihren Immobilienverkauf beauftragen.

 

Energieausweise dürfen immer nur für ganze Gebäude erstellt werden. Bei einer Eigentumswohnung also über das ganze Haus, einzeln jeweils für eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus.
Für Mischgebäude, in denen sich zum Beispiel ein Ladengeschäft in einem Wohngebäude befindet, kann der Energieausweis entsprechend der Hauptnutzung ausgestellt werden, solange die Nebennutzung nicht mehr als 10% der Gesamtfläche ausmacht. Falls dies nicht der Fall ist, müssen für die beiden Bereiche getrennt Energieausweise ausgestellt werden. Im Energieausweis wird dann jeweils der entsprechende Gebäudeteil angegeben.

Laut Definition des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) können auch Praxen, Büros (Ingenieur- und Architekturbüros, Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien usw.) als Wohngebäude betrachtet werden, sofern sich die Nutzung der Fläche nicht wesentlich unterscheidet.
Energieausweise sind 10 Jahre lang gültig, es sei denn es gibt wesentliche Veränderungen an der Immobilie.



Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden.

Wir regeln auch diesbezüglich alles Notwendige für Sie. Damit Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite sind.

Die RuhrMaklerei arbeitet mit erfahrenen Profis, damit Sie einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten.

Wenn Sie uns einen Alleinauftrag erteilen, erstellen wir (falls nicht bereits vorhanden) Ihren Energieausweis kostenlos*.

*Nur bei Erteilung eines Makleralleinauftrages für den Immobilienverkauf.
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Das Team der RuhrMaklerei berät Sie ausführlich zu den gesetzlichen Regelungen.
Schreiben Sie uns, wir freuen uns auf Sie und Ihre Immobilie!
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