Aktuelles!
Ein belebter Immobilienmarkt!
Liebe Kunden,
haben wir doch zuletzt durch die Zinssteigerungen und die Energiekrise mit einer eher verhaltenen Nachfrage gearbeitet, so merken wir seit Jahresanfang wieder eine deutlich gestiegene Anfragesituation.
Immer öfter zeigt sich unser Portfolio restlos ausverkauft, alles ist reserviert, und die Kunden warten voller Vorfreude auf neue Angebote. Die Kaufpreise in Wetter und der Umgebung befinden sich auf ungebrochen hohem Niveau - Zinsschwankungen wirken sich lediglich marginal aus. Wir wissen, wie frustrierend die Situation für alle Kaufinteressenten sein kann- merken Sie sich gern bei uns vor um interessante Angebote schon vor der Internetveröffentlichung zu erhalten.
Und liebe Eigentümer,
die RuhrMaklerei ist nun seit gut neun Jahren eine beliebte Anlaufstelle für Menschen, die die unterschiedlichsten Immobilien in Wetter und der Umgebung suchen.
Melden Sie sich gern bei uns, wenn Sie den Verkauf Ihrer Immobilie durch einen starken Partner vertrauensvoll und zuverlässig begleiten lassen möchten.
Die RuhrMaklerei stockt auf!
Liebe Kunden,
nach nun fast 9 Jahren "RuhrMaklerei" haben wir aus einer Einzelunternehmung ein florierendes Familienunternehmen aufgebaut, dass für eine zuverlässige und kompetente Immobilienbegleitung steht und sich als feste Größe in der regionalen Immobilienbranche etabliert hat.
Frau Scholz, die Mutter von Frau Kling, übernimmt das Backoffice und Jens Kling, der Ehemann von Frau Kling, begleitet ebenfalls Immobilienverkäufe.
Veränderung!
Liebe Kunden,
in den letzten Wochen haben wir hin und her überlegt und schlussendlich eine Entscheidung getroffen. Wir haben einen hohen Anspruch an die Qualität unserer Dienstleistung und möchten immer da sein, wenn wir gebraucht werden- wir möchten uns so intensiv wie möglich um unsere Objekte und unsere Kunden kümmern können!
Und liebe Kunden, unser Bestreben, vollkommen für Sie da zu sein, hat sich ausgezahlt! Wir haben eine Auftragslage, die uns absolut in Anspruch nimmt- wir freuen uns sehr darüber- denn überwiegend wurden wir von Ihnen empfohlen! Wir danken für jedes einzelne, gute Wort über die RuhrMaklerei!
Das bringt nun auch eine kleine Umstrukturierung unseres Unternehmens mit sich: wir können ab sofort bedauerlicherweise keine Mietobjekte mehr annehmen und müssen unseren Fokus, unserer Stärke gerecht, auf den Verkauf von Wohnimmobilien halten.
Das gilt selbstverständlich nicht für unsere Eigentümer, die uns seit Eröffnung treu geblieben sind und uns seither ihren Mietwohnungsbestand anvertrauen!
Wer weiß- vielleicht werden wir künftig unser Personal aufstocken, um wirklich keine Aufträge ablehnen zu müssen, wir denken darüber nach.. Bis dahin dauert es aber sicher noch etwas.
Modernisierung der Heizungslandschaft: Das GEG 2024 im Fokus
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab Januar 2024 hat für Aufsehen und Diskussionen gesorgt, insbesondere in Bezug auf die Zukunft der Heizsysteme in Immobilien. Als örtliche Immobilienmaklerin möchte ich die Gelegenheit nutzen, um die Bedeutung des Gesetzes zu klären und die Chancen aufzuzeigen, die es bietet.
Zunächst einmal gelten die Neuregelungen ab 2024 NUR für Neubauten. Bei Bestandsgebäuden müssen Sie erst handeln, wenn Ihre Heizung unreparierbar defekt ist, oder sie älter als 30 Jahre ist.
Und selbst dann greifen die Regelungen erst ab dem 30. Juni 2028 für Kommunen bis 100.000 Einwohnern und ab dem 30. Juni 2026 für Kommunen ab 100.000 Einwohnern nur, wenn die Kommune bis dahin eine belastbare Wärmeplanung aufgestellt hat.Diese Pläne sind entscheidend, um eine nachhaltige und zielgerichtete Umstellung auf klimafreundliche Heiztechnologien zu ermöglichen. Sie dienen als Basis für gezielte Maßnahmen und helfen, individuelle Lösungen für jede Region zu entwickeln.
Heißt: ohne Kommunale Wärmeplanung kein greifendes Heizungsgesetz- der Ball liegt zunächst also bei den Kommunen.
Ein wichtiger Punkt, der zudem oft missverstanden wurde und wird, ist die Regelung bezüglich neuer Gas- oder Ölheizungen gemäß GEG 2024. Es ist keineswegs so, dass der Einbau solcher Heizungen komplett untersagt ist. Vielmehr müssen diese Heizungen bei einer Erneuerung der Anlage nach dem 30. Juni 2028 für Kommunen bis 100.000 Einwohnern mit mindestens 65% grünen Gasen betrieben werden können, wie zum Beispiel Biomethan oder grüner und blauer Wasserstoff. Wer seine Anlage in der Übergangszeit, also nach dem 01. Januar 2024 bis zum 30.06.2028, erneuert, der muss gewährleisten, dass diese Anlage ab Juli 2028 mit steigenden Anteilen erneuerbarer Energien, wie grünen Gasen betrieben werden kann (ab Januar 2029 zunächst mit 15%, 2035 mit 30% und 2040 mit 60%).
Nach einer Beratung mit einem örtlichen Fachunternehmen freut es mich zu berichten, dass viele aktuell verfügbare Brennwertsysteme diese Anforderungen bereits erfüllen und schon H2-ready sind. Sogar ältere Heizsysteme können oft mit vergleichsweise geringem Aufwand aufgerüstet werden, um mit grünen Gasen betrieben werden zu können. Dies verdeutlicht, dass die Umstellung auf nachhaltigere Heiztechnologien zunächst einmal recht gut umsetzbar scheint, ohne den befürchteten drastischen Umbruch zu erzwingen.
Sicherlich sollten auch die steigenden CO²-Bepreisungen eine zentrale Rolle in den Überlegungen spielen und nicht zuletzt sollte man eine Beratung durch eine entsprechende Fachfirma in Anspruch nehmen um eine Entscheidung, auch in Bezug auf Fördermöglichkeiten, treffen zu können.
Abschließend lässt sich festhalten, dass das GEG 2024 im Fokus vieler Diskussionen über die Zukunft der Heizsysteme steht. Die Befürchtungen und die teils polarisierte Debatte zeigen, wie sensibel das Thema ist. Es ist wichtig zu betonen, dass die Umsetzung des Gesetzes Raum für Anpassungen und Innovationen bietet. Technologische Fortschritte haben bereits gezeigt, dass viele bestehende Heizsysteme auf erneuerbare Energien umgerüstet werden können, ohne einen radikalen Umbruch zu erzwingen.
Es liegt nun an allen Beteiligten, sachlich und zielorientiert zusammenzuarbeiten, um die besten Lösungen zu finden, die sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich vertretbar sind.
Die Zukunft wird zeigen, wie erfolgreich das GEG 2024 die gesteckten Ziele umsetzen kann, und ob es tatsächlich die gewünschten ökologischen Veränderungen herbeiführt, ohne die betroffenen Parteien zu überfordern.
Und eines haben wir in den letzten Jahren sicherlich gelernt: Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab Januar 2024 hat für Aufsehen und Diskussionen gesorgt, insbesondere in Bezug auf die Zukunft der Heizsysteme in Immobilien. Als örtliche Immobilienmaklerin möchte ich die Gelegenheit nutzen, um die Bedeutung des Gesetzes zu klären und die Chancen aufzuzeigen, die es bietet.
Zunächst einmal gelten die Neuregelungen ab 2024 NUR für Neubauten. Bei Bestandsgebäuden müssen Sie erst handeln, wenn Ihre Heizung unreparierbar defekt ist, oder sie älter als 30 Jahre ist.
Und selbst dann greifen die Regelungen erst ab dem 30. Juni 2028 für Kommunen bis 100.000 Einwohnern und ab dem 30. Juni 2026 für Kommunen ab 100.000 Einwohnern nur, wenn die Kommune bis dahin eine belastbare Wärmeplanung aufgestellt hat.Diese Pläne sind entscheidend, um eine nachhaltige und zielgerichtete Umstellung auf klimafreundliche Heiztechnologien zu ermöglichen. Sie dienen als Basis für gezielte Maßnahmen und helfen, individuelle Lösungen für jede Region zu entwickeln.
Heißt: ohne Kommunale Wärmeplanung kein greifendes Heizungsgesetz- der Ball liegt zunächst also bei den Kommunen.
Ein wichtiger Punkt, der zudem oft missverstanden wurde und wird, ist die Regelung bezüglich neuer Gas- oder Ölheizungen gemäß GEG 2024. Es ist keineswegs so, dass der Einbau solcher Heizungen komplett untersagt ist. Vielmehr müssen diese Heizungen bei einer Erneuerung der Anlage nach dem 30. Juni 2028 für Kommunen bis 100.000 Einwohnern mit mindestens 65% grünen Gasen betrieben werden können, wie zum Beispiel Biomethan oder grüner und blauer Wasserstoff. Wer seine Anlage in der Übergangszeit, also nach dem 01. Januar 2024 bis zum 30.06.2028, erneuert, der muss gewährleisten, dass diese Anlage ab Juli 2028 mit steigenden Anteilen erneuerbarer Energien, wie grünen Gasen betrieben werden kann (ab Januar 2029 zunächst mit 15%, 2035 mit 30% und 2040 mit 60%).
Nach einer Beratung mit einem örtlichen Fachunternehmen freut es mich zu berichten, dass viele aktuell verfügbare Brennwertsysteme diese Anforderungen bereits erfüllen und schon H2-ready sind. Sogar ältere Heizsysteme können oft mit vergleichsweise geringem Aufwand aufgerüstet werden, um mit grünen Gasen betrieben werden zu können. Dies verdeutlicht, dass die Umstellung auf nachhaltigere Heiztechnologien zunächst einmal recht gut umsetzbar scheint, ohne den befürchteten drastischen Umbruch zu erzwingen.
Sicherlich sollten auch die steigenden CO²-Bepreisungen eine zentrale Rolle in den Überlegungen spielen und nicht zuletzt sollte man eine Beratung durch eine entsprechende Fachfirma in Anspruch nehmen um eine Entscheidung, auch in Bezug auf Fördermöglichkeiten, treffen zu können.
Abschließend lässt sich festhalten, dass das GEG 2024 im Fokus vieler Diskussionen über die Zukunft der Heizsysteme steht. Die Befürchtungen und die teils polarisierte Debatte zeigen, wie sensibel das Thema ist. Es ist wichtig zu betonen, dass die Umsetzung des Gesetzes Raum für Anpassungen und Innovationen bietet. Technologische Fortschritte haben bereits gezeigt, dass viele bestehende Heizsysteme auf erneuerbare Energien umgerüstet werden können, ohne einen radikalen Umbruch zu erzwingen.
Es liegt nun an allen Beteiligten, sachlich und zielorientiert zusammenzuarbeiten, um die besten Lösungen zu finden, die sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich vertretbar sind.
Die Zukunft wird zeigen, wie erfolgreich das GEG 2024 die gesteckten Ziele umsetzen kann, und ob es tatsächlich die gewünschten ökologischen Veränderungen herbeiführt, ohne die betroffenen Parteien zu überfordern.
Und eines haben wir in den letzten Jahren sicherlich gelernt: Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.